Sicherheitsbeleuchtung

In erster Linie gilt es, aktiven Personenschutz im Gebäude sicherzustellen, gefolgt vom Tier- und Sachschutz. Das Erreichen eines Schutzziels ist ein kontinuierlicher Prozess. Er beginnt bei der Errichtung eines Objekts und wird mit regelmässiger Inspektion und Wartung fortgesetzt. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein wichtiger Teil davon.

Anlageneigentümer oder -Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicherheitszwecke bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.

Sicherheitsbeleuchtungen sollten zwei Mal jährlich, und Sicherheitsleuchten mit Statusanzeige einmal jährlich kontrolliert werden. Akkus sind jährlich auf den Ladezustand und Stromerzeugungsaggregate monatlich auf die Betriebsbereitschaft zu überprüfen. Die Funktionskontrollen sind nach Angaben des Herstellers durch geeignetes, instruiertes Personal durchzuführen. Moderne Anlagen überwachen die Sicherheitsbeleuchtung selbstständig und setzen im Fehlerfall Störungsmeldungen an die gewünschte Stelle ab.

Arbeiten an Notbeleuchtungsanlagen sowie deren dazugehörigen Batterien und Ladeeinrichtungen sind ausschliesslich durch instruierte Personen durchzuführen. Änderungen an den zugehörigen Elektroinstallationen dürfen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden.

Die Wisler Elektro AG plant, installiert und wartet ihre Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung.

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